Wir verfassen Rechtsmeinungen auf allen Gebieten unserer Arbeit. Gestellte Fragen versuchen wir objektiv zu beantworten, immer unter Berücksichtigung der übermittelten Unterlagen und Informationen, der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Auffassung der Rechtstheorie.
Die Erstellung einer Rechtsmeinung kann vor einem Rechtsverfahren oder während dessen vereinbart werden. Wenn uns eine Rechtsmeinung über einen Fall, in dem schon ein Gerichtsverfahren läuft, in Auftrag gegeben wird, kann die Rechtsmeinung ausschließlich mit Wissen und Zustimmung des Anwaltes, der die Partei im Verfahren vertritt, erstellt werden.
Wenn Sie sich an uns mit einer Frage aus dem Rechtsgebiet, mit dem sich unsere Anwaltskanzlei nicht befasst, wenden, werden wir Ihnen eine andere Anwaltskanzlei, die sich mit diesem Rechtsgebiet befasst, empfehlen.